Positionstitel
ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Bereich rechtliche Betreuungen
Beschreibung

Wir suchen sozial engagierte Menschen (w/m/d), die bereit sind, ehrenamtlich rechtliche Betreuungen zu führen (§§ 1814 ff BGB).

 

Das bedeutet:

Jeder Mensch kann durch einen Unfall, durch Krankheit oder Behinderung oder einen Schicksalsschlag physisch oder psychisch kurz- oder langfristig nicht mehr in der Lage sein, wichtige Angelegenheiten in seinem Leben ganz oder teilweise zu erledigen.

Tritt ein solcher Fall ein, braucht diese Person jemanden, der sie in ihren rechtlichen Ansprüchen gegenüber Behörden, Banken, Ärzten usw. vertritt. Im deutschen Rechtssystem kann das jemand sein, der vorher vom Betroffenen bevollmächtigt (Vorsorgevollmacht), oder jemand, der durch ein Gericht zum rechtlichen Betreuer (ehren- oder hauptamtlich) bestellt worden ist.

Bei der Auswahl des Betreuers werden vor allem die Wünsche der betroffenen Menschen berücksichtigt. An erster Stelle werden Personen bestellt, die den Betroffenen persönlich nahestehen und geeignet sind. Schlägt die betroffene Person niemanden vor, ist der Vorschlag der Betreuungsbehörde oder dem Amtsgericht überlassen. Das Gericht entscheidet, welche Person bestellt wird und kontrolliert diese während der Betreuungsführung.

Eine rechtliche Betreuung kann auch ehrenamtlich geführt werden. Gesetzlich hat eine ehrenamtliche Betreuung sogar Vorrang vor einer berufsmäßigen. Dies setzt aber voraus, dass eine geeignete Person zur Verfügung steht.

Als ehrenamtliche Betreuer können tätig werden:

  • Angehörige (z.B. Eltern, volljährige Kinder, Geschwister)
  • andere ehrenamtliche Betreuer (z.B. Freunde, Bekannte, Nachbarn, Fremde)

Das Gericht legt genau fest, in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist, und benennt die konkreten Wirkungskreise, z.B. Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten, Sorge für die Gesundheit, Wohnungsangelegenheiten, etc..

Das aktuelle Betreuungsrecht verpflichtet den gesetzlichen Betreuer dazu, den Schwerpunkt seiner -Tätigkeit auf die Besorgung von Rechtsgeschäften zu legen – unter Gewährleistung eines regelmäßigen persönlichen Kontaktes.

Der gesetzliche Betreuer organisiert nach Möglichkeit auch soziale Hilfsangebote – umfassend und in Kooperation mit allen Beteiligten. Im Vordergrund steht dabei immer das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten.

Wir bieten

Der Betreuungsverein BUBIS e.V. bietet regelmäßige Sprechstunden an, bei denen Sie sich als Interessierte und/oder bereits tätige ehrenamtliche BetreuerInnen informieren und beraten lassen können.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit der persönlichen Beratung und Unterstützung in individuell vereinbarten Gesprächsterminen.

Persönlicher Kontakt in angenehmer Atmosphäre ist für uns genauso selbstverständlich wie eine tägliche Erreichbarkeit.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

Sie bringen mit
  • Interesse an der Arbeit mit und für hilfsbedürftige Menschen
  • kein negativer Eintrag bei Schufa, im Schuldnerverzeichnis und im polizeilichen Führungszeugnis
  • Sie leben im Landkreis Schaumburg
Sie bekommen
  • Eine sinnstiftende Tätigkeit
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Beratung und Begleitung durch uns als Betreuungsverein
  • Jahresaufwandentschädigung über das Gericht (derzeit € 450,-/Jahr)
Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Werden Sie Teil eines tollen Teams, das Verantwortung lebt und Menschen unterstützt.

BUBIS e.V.
Oberntorstr. 6a
31655 Stadthagen
Tel. 05721 83411-10
Fax 05721 83411-20

Beschäftigungsverhältnis
Teilzeit
Beginn der Beschäftigung
sofort
Dauer der Anstellung
unbefristet
Industrie
Betreuungsverein
Arbeitsort
Oberntorstr. 6a, Stadthagen, Niedersachsen, 31655, Deutschland
Veröffentlicht
23. April 2026